| Begriff | Definition |
|---|---|
| Aktie | |
| Aktueller Rentenwert |
Der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Der aktuelle Rentenwert ist ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. In den alten Bundesländern beträgt er seit 1. Juli 2003 26,13 €, in den neuen Bundesländern 22,97 €. |
| Akupunktur |
Akupunkturkosten sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker mit inbegriffen, es ist aber zu sehr ratsam die Kostenübernahme mit seinem Versicherer im Vorfeld zu besprechen. |
| Alleinerziehende |
Alleinerziehende sind nach wie vor in den meisten Fällen Frauen, die oftmals auch mit kleinen Kindern erwerbstätig sein müssen. Ihre Verdienste liegen überwiegend unter dem Durchschnittseinkommen. Sie werden daher von den neuen Regelungen zur Aufwertung von Kindererziehung besonders profitieren. |
| alternative Heilmethoden |
Die Kosten für alternative Heilmethoden durch einen Heilpraktiker für z.B. Medikamente, Behandlung oder Untersuchung werden mittlerweile auch von den privaten Kassen übernommen. |
| Altersarmut |
Insbesondere ältere Menschen machen oft Sozialhilfeansprüche nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Die ist eine wichtige Ursache für verschämte Altersarmut. Durch die Einführung einer eigenständigen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung im Rahmen der Rentenreform soll verschämte Armut im Alter künftig verhindert werden, denn gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. |
| Altersteilzeit |
Ziel der staatlich geförderten Eigenvorsorge ist, der Aufbau eines Altersvermögens. Aus dem Altersvermögen soll als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung laufendes Einkommen fließen. |
| Anpassungsformel |
Die Renten werden jährlich entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten erhöht. Aus Solidarität mit der jüngeren Generation stiegen die Renten im Jahr 2000 ausnahmsweise so stark wie die Preise. Ab dem Jahr 2001 wird zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt. Die Anpassungsformel wird vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Bruttolohnentwicklung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen Alters vorsorge. Steuerrechtsänderungen, Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden nicht mehr berücksichtigt. |
| Anrechnungszeiten |
Zeiten, in denen die versicherte Person aus bestimmten Gründen keine Beiträge zahlen konnte, z. B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr oder Schwangerschaft. Anrechnungszeiten zählen auch ohne Beitragszahlung für die Rente. |
| Anwartschaften |
Zukünftige Rentenansprüche, die durch das Bezahlen der Beiträge erworben werden. |
| Anwartschaftsversicherung PKV |
Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei Ausführungen einmal die kleine Anwartschaft und einmal die große Anwartschaft. Eine Anwartschaftsversicherung dient zur Wahrung von Rechten oder Leistungen in Zeiten in dem tarifliche Leistungen von einer Leistungsstelle übernommen werden wie z.B. bei Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr. Das bedeutet, dass man selbst mit Vorerkrankungen leistungsberechtigt ist und es eine Annahmepflicht auf Seiten des Versicherers geben muss. Bei der großen Anwartschaft sichert man sich noch zusätzlich das Eintrittsalter. |
| Äquivalenzprinzip |
Das System der Privaten Krankenversicherung basiert auf dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte Beiträge nach seinem individuell versicherten Risiko bezahlt. Die Beiträge sind einkommensunabhängig. Somit kann sich jeder privat Versicherte seine Leistungen in der privaten AXA Krankenversicherung selber zusammen stellen und somit seinen Beitrag mitbestimmen. |
| Arbeitgeberanteil |
Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. |
| Arbeitgeberanteil PKV |
Der Arbeitgeberanteil in der privaten Krankenversicherung beträgt 50% der Krankheitskosten Vollversicherung und 50% der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist nur, das der Versicherer folgende Punkte beachtet. - der Versicherer verpflichtet sich den größten Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden - der Versicherer verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung - die Krankenversicherungssparte wird getrennt von anderen sparten betrieben - und der Versicherer muss den Rentner Standarttarif anbieten |
| Arbeitsentgeld |
Alle Einnahmen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen; gemeint ist das Bruttoentgelt (d.h. vor Abzug von Lohnsteuer etc.) Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist maßgebend für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Das jährliche Arbeitsentgelt, für das Beiträge gezahlt worden sind, wird in Entgeltpunkte umgerechnet und ist damit Bestandteil der Rentenberechnung. |
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